Rechtliche Hinweise zu Destillieranlagen

Wichtiger Hinweis:

Die Destillen von DIFUMA dürfen mit dem neuen deutschen Alkoholsteuergesetz (wie alle anderen Destillen bis zu 2 Liter Brennkessel) seit dem 01.01.2018 auch in Deutschland legal und ohne Anmeldung bei den Behörden verkauft werden. Bitte beachte, dass wir als Hersteller ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Destille nur zur Destillation von destilliertem Wasser, Hydrolaten, Ätherischen Ölen, Aromen, Düften, Parfums, Lebensmitteln, zu alchemistischen Experimenten, etc. oder als Sammelobjekt benutzt werden darf. Falls Du bei der Destillation von Alkohol erwischt wirst, droht Dir ein Bußgeld.

Wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema

Ist es grundsätzlich möglich, Gin mit der Destille herzustellen.

Ja, das geht. Du kannst Deinen eigenen Gin mit der Destille herstellen.

Auch Schnaps und andere alkoholhaltige Getränke können mit der Destille gewonnen werden.

Technisch ist das alles kein Problem. - Es ist allerdings in Deutschland NICHT ERLAUBT.

Darf ich auch alkoholhaltige Substanzen destillieren?

Technisch ist das kein Problem. Der Destillierprozess ist letztendlich bei allen Substanzen gleich. - Es ist allerdings in Deutschland NICHT ERLAUBT.

Was darf ich denn alles destillieren und wo finde ich entsprechende Rezepte?

Hier im DIFUMA-Store unter "Rezepte". Darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Du Dir jeden Monat ein neues Rezept mit unserem Newsletter zuschicken lässt.

Kann mit der Destille auch einfach nur destilliertes Wasser hergestellt werden.

Natürlich.

Du hast noch mehr Fragen? - Schreib uns einfach!

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